Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma Heinz Kammann Gabelstaplerservice und Mobile Gasprüfung
I. Allgemeines
1.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche und auch zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Heinz Kammann Stapler-Service
und deren Kunden.
2.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
II. Angebot und Preise
1.
Alle unsere Preise, Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend, soweit sich aus einer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
2.
Die Bindefrist für unsere Angebote beträgt 4 Wochen.
3.
Unsere sämtlichen Preise sind Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
III. Lieferung / Lieferzeit
1.
Der Umfang unserer Leistungspflicht bzw. unsere Lieferungspflicht bestimmt sich nach dem von uns ausdrücklich bestätigten Auftrag. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2.
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden eine Transport und Bruchversicherung abzuschließen und eine
Transportsicherungspauschale zu berechnen.
3.
Wir verpflichten uns, die in Auftrag gegebenen Arbeiten nur von Fachkräften ausführen zu lassen.
4.
Unsere Techniker sind dazu verpflichtet, täglich bzw. nach Beendigung der Serviceleistung eine Aufstellung über sämtliche Leistungen vorzulegen und von dem Kunden abzeichnen zu lassen.
5.
Arbeits-und Materialaufwand werden durch Unterschrift des Kunden verbindlich anerkannt.
Ist der Kunde bei Beendigung der Auftragsarbeit nicht anwesend, gelten die von unserem Techniker getroffenen Feststellungen als rechtsverbindlich.
6.
Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
Verzögerungen aufgrund Betriebsstörungen bei uns bzw. unseren Zulieferern berechtigen uns, von dem Vertrag zurückzutreten oder dessen Erfüllung hinauszuschieben.
Schadensersatzansprüche jedweder Art sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Als Betriebsstörungen gelten unter anderem:
Höhere Gewalt, Verkehrsengpässe, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe und Maschinenschäden.
IV. Zahlungsbedingungen
1.
Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
Bei Überschreitung des Zahlungstermins sind wir berechtigt 8 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
2.
Die Zahlungen gelten erst mit vorbehaltsloser Gutschrift auf unserem Konto als vorgenommen.
3.
Wir sind berechtigt, auch bei anders lautenden Bestimmungen, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten und danach auf Forderungen angerechnet.
4.
Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.
Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB
( Unsicherheitseinrede ) zu. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Zahlung
oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlichen Verträgen zu beanspruchen und bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung aller bestehenden Verträge
zu verweigern.
V. Haftungsbeschränkungen
1.
Wegen Verletzungen vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir – auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf die Ersatzleistung unserer Haftpflichtversicherung bzw. beschränkt auf den Zeitwert des
zu reparierenden Gegenstandes.
2.
Eine Ersatzpflicht für Folgeschäden oder Verluste des Kunden wie z. B. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall etc. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
VI. Gewährleistung
1.
Alle Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung durch den Kunden schriftlich gerügt werden.
2.
Bei offensichtlichen Mängeln ist der Kunde verpflichtet diese innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. nach Beendigung des Auftrages anzuzeigen. Bei nicht fristgerechter Rüge sind alle Gewährleistungsansprüche uns gegenüber ausgeschlossen.
3.
Die Gewährleistung beträgt maximal 1 Jahr. Bei dem Verkauf von gebrauchten Geräten und Fahrzeugen bzw. gebrauchten Ersatzteilen ist die Gewährleistung stets ausgeschlossen.
4.
Für mangelhafte Leistungen und Lieferungen leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzleistung oder erstellen eine Gutschrift.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten.
Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
5.
Unsere Techniker sind nicht berechtigt etwaige Garantiezusagen zu geben.
VII. Eigentumsvorbehalt
1.
Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch wertanteilsmäßig (Rechnungswert) bei der Montage oder Verarbeitung der von uns gelieferten Gegenständen.
Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden Vorbehaltsware genannt.
2.
Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus Weiterverkauf, Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab.
Diese Abtretung gilt bereits jetzt von uns angenommen. Unsere sämtlichen Eigentumsvorbehalte (einfacher, erweiterter, verlängerter ) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird.
Solange die Ware nicht bei uns bezahlt ist, erlöschen unsere sämtlichen Eigentumsvorbehalte auch nicht durch Erwerb eines Dritten.
Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
3.
Der Kunde ist nicht berechtigt die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen sowie ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei Zugriffen Dritten auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns
unverzüglich zu benachrichtigen.
4.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware gilt nicht als Rück-tritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
5.
Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns seine Abnehmer zu benennen, diesen die Abtretung mitzuteilen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
VIII. Schlussbestimmungen
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
2.
Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.
3.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir seine Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes speichern.
4.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.